Kurz erklärt: Dachdeckung mit Wellplatten
Bei der Dachdeckung mit Wellplatten bestehen Absturzgefahren an Außenkanten und ins Gebäudeinnere. Nicht bruchfeste Wellplatten können beim Betreten brechen.
Auf Wellplatten darf nur über vorgesehene Laufstege gegangen werden – mindestens 50 cm breit, gegen Verrutschen gesichert. Bei Holzlaufstegen gelten Sortierklasse S 10 oder Festigkeitsklasse C 24 und die zulässigen Stützweiten.
Der SiGeKo koordiniert Dachdeckungsphasen im SiGe-Plan – besonders Laufstege, Fangnetze und den Gefahrenbereich unter dem Dach.
Gefährdungen
- Absturzunfälle durch fehlende Sicherungsmaßnahmen an Außen- und Innenkanten
- Durchbruch nicht bruchfester Wellplatten beim Betreten
- Absturz durch nicht gesicherte Verkehrswege am Dachrand
- Herabfallende Platten oder Stapel bei Wind
- Überlastung der Unterkonstruktion durch gelagerte Platten
Transport, Lagerung und Verlegen
- beim Transport mit Hebezeugen geeignete Lastaufnahmemittel – z. B. spezielle Schlitten oder Plattenklemmen
- bei Lagerung auf dem Dach: Tragfähigkeit der Unterkonstruktion beachten
- Platten oder Stapel gegen Wind sichern – z. B. mit Spannbändern
- Gefahrenbereich unter den Verlegestellen absperren und kennzeichnen
- keine Last auf Dachüberstände (auskragende Platten) aufbringen
Laufstege und Arbeitsstege
Auf Wellplatten nur über vorgesehene Laufstege gehen. Holzlaufstege müssen mindestens Sortierklasse S 10 oder Festigkeitsklasse C 24 entsprechen.
- Laufstege mindestens 50 cm breit
- gegen Verrutschen und Wegrutschen sichern
- bei Dachneigung über 11° (1:5): Trittleisten
- bei Dachneigung über 30° (1:1,75): Stufen
- bei Dachanlagen mit ständiger Wartung: Laufstege mind. 50 cm breit mit beidseitigem Seitenschutz
Stützweiten für Holz-Laufstege
| Brett-/Bohlenbreite (cm) | 3,0 cm Dicke | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm |
|---|---|---|---|---|---|
| 20 | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,25 | 2,50 |
| 24 und 28 | 1,25 | 1,75 | 2,25 | 2,50 | 2,75 |
Absturzsicherungen
Seitenschutz hat Vorrang vor Auffanggeräten. Fanggerüste, Schutznetze oder vergleichbare Auffanggeräte sind nur zulässig, wenn Seitenschutz aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist.
- bei Sturzgefahr ins Innere: Fanggeräte – z. B. Schutznetze
- Absturzschutz an Außenkanten bei Arbeitsplätzen mit Absturzhöhe über 2,00 m
- Absturzschutz an Verkehrswegen mit Absturzhöhe über 1,00 m
- Seitenschutz ist Priorität – Auffanggeräte nur wenn technisch nicht möglich
PSAgA als Alternative
Kann technischer Absturzschutz – Seitenschutz, Fanggerüst, Schutznetze – aus technischen oder baulichen Gründen nicht genutzt werden, ist nach Gefährdungsbeurteilung PSAgA zu verwenden.
- nur an geeigneten Anschlagpunkten – am Bauwerk nachgewiesene Tragfähigkeit 9 kN je Person inklusive Rettungslasten
- Festlegung der Anschlagpunkte und Sicherstellung der PSAgA-Nutzung durch Arbeitgeber oder befähigte Aufsicht
- Rettungsmaßnahmen festlegen
- praktische Unterweisung der Beschäftigten in der PSAgA-Benutzung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Wellplatten-Dachdeckung betrifft Laufstege, Absturzschutz und den Schutz Dritter unter dem Dach. Der SiGeKo plant diese Phasen frühzeitig.
- Wellplatten-Dachdeckung in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Laufstege, Fangnetze und Gefahrenbereich mit Dachdecker abstimmen
- auf Bruchfestigkeit der Platten, Windabsicherung und Stützweiten der Stege achten
- Schnittstellen zu Gerüst, Kran und parallelen Gewerken koordinieren
- Mängel (Begehen ohne Laufsteg, fehlender Absturzschutz) dokumentieren
Häufige Fragen zur Dachdeckung mit Wellplatten
Darf ich auf Wellplatten laufen? Nur über vorgesehene Laufstege – nicht auf nicht bruchfesten Platten.
Wie breit muss ein Laufsteg sein? Mindestens 50 cm.
Ab wann Absturzschutz? Arbeitsplätze über 2,00 m, Verkehrswege über 1,00 m Absturzhöhe.
Seitenschutz oder Netz? Seitenschutz hat Vorrang – Netze nur wenn technisch nicht möglich.
Welches Holz für Stege? Mindestens Sortierung S 10 oder Festigkeitsklasse C 24 – Stützweiten nach Tabelle.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Absturzschutz – die Verlegung verantwortet das Dachdeckerunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Dachdeckung mit Wellplatten:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- ASR A2.1 (Schutz vor Absturz)
- DGUV Regel 101-011 (Benutzung von Schutznetzen)
- DGUV Regel 101-038 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 112-198 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
- DGUV Information 201-054 (Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
- DIN 4074-1, DIN EN 14081-1, DIN EN 1995-1-1, DIN EN 338
- BG Bau Baustein C 343 (Dachdeckung mit Wellplatten)
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