Kurz erklärt: Plan und Montageanweisung beim Gerüstbau
Fehlende oder unzureichende Planung beim Gerüstbau kann zu Absturzunfällen bei der Montage führen oder Mängel verursachen, die das Gerüst für die spätere Benutzung unsicher machen.
Ein Plan für Auf-, Um- und Abbau – die Montageanweisung – ist vom verantwortlichen Unternehmen oder einer befähigten Person zu erstellen. Befähigte Beschäftigte sind danach zu unterweisen; die Anweisung muss am Arbeitsplatz vorliegen.
Der SiGeKo koordiniert Gerüstplanung im SiGe-Plan – besonders Standorte, Zugänge, Absturzschutz und Schnittstellen zu parallelen Gewerken.
Gefährdungen
- Absturzunfälle bei der Montage durch fehlende Planung
- Mängel am Gerüst, die die spätere Benutzung unsicher machen
- fehlende Absturzschutzmaßnahmen beim Auf-, Um- und Abbau
- Gefahren durch Umgebungseinflüsse ohne dokumentierte Maßnahmen
Schutzmaßnahmen: Wer erstellt den Plan?
Der Plan für Auf-, Um- und Abbau muss konstruktive Lösungen auf Basis der Aufbau- und Verwendungsanleitung sowie Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren – etwa zum Schutz vor Absturz.
- Erstellung durch das verantwortliche Unternehmen oder eine befähigte Person
- Unterweisung befähigter Beschäftigter auf Grundlage des Plans
- Montageanweisung am Arbeitsplatz vorhalten
Inhalt der Montageanweisung
| Thema | Was dokumentiert werden muss |
|---|---|
| Objekt | Grundmaße des Bauwerks |
| Gerüst | Gerüstart, Last- und Breitenklasse, Aufstellfläche, Abstände zum Gebäude/ zur Traufe |
| Zugang | Zugänge für Montage und spätere Benutzung – mindestens alle 50 m |
| Verankerung | Verankerung und Ballastierung |
| Bekleidung | Gerüstbekleidung und Anbauteile |
| Transport | vertikaler Transport – von Hand oder mit Aufzug |
| Absturzschutz | Absturzsicherungsmaßnahmen – Geländer, MSG, PSAgA |
| Umgebung | Gefahrstoffe, Freileitungen, Verkehr – Kennzeichnung und Absperrung |
| Kennzeichnung | fertiggestelltes Gerüst, Gefahrenbereich, Name der Aufsicht |
| Prüfung | Prüfzeiten und Name der für die Prüfung befähigten Person |
Gerüstart, Nachweis und technische Daten
- Gerüstart festlegen – z. B. Fassadengerüst, Raumgerüst, Treppenturm, Fanggerüst, Dachfanggerüst, Schutzdach, Sondergerüst
- Aufbau nach Regelausführung, Typenprüfung oder Standsicherheitsnachweis
- Lastklasse wählen – z. B. 2 (1,5 kN/m²), 3 (2,0 kN/m²), 4 (3,0 kN/m²)
- Breitenklasse – z. B. W06, W09
- Aufstandsfläche: tragfähige feste Fläche oder lastverteilende Unterlage
- technische Daten: horizontaler Abstand Belag–Gebäude, Abstand Traufe–Seitenschutz, vertikaler Abstand Traufe–oberster Belag
Verankerung, Zugang und Transport
- Verankerung: am inneren Ständer, über beide Ständer, V-Anker, freistehend mit Ballastierung, Abstützung oder Abspannung
- Zugang: Treppe, Leitergang oder Leiter
- vertikaler Transport: von Hand oder mit Aufzug – mit vorgezogenem Seitenschutz, MSG oder PSAgA
- horizontaler Transport: mindestens vorgezogener Seitenschutz oder MSG – alternativ PSAgA
- Bekleidung/Anbauteile: Netze, Beläge, Seitenschutz, Planen, Konsolen, Gitterträger, Aufzug
Besonderheiten und Anlagen
- Besonderheiten dokumentieren – Gefahrstoffe, elektrische Freileitungen, öffentlicher Verkehrsraum
- Kennzeichnung von Gefahrenbereich und fertiggestelltem Gerüst mit Art und Ort
- Anlagen beifügen: Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers, ergänzende Detailangaben, Grundmaße Objekt, Material-/Stückliste
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Die Montageanweisung verbindet Gerüstplanung, Absturzschutz und Baustellenablauf. Der SiGeKo plant diese Themen frühzeitig im SiGe-Plan.
- Gerüstplanung in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Montageanweisung und Gerüststandorte mit Gerüstbauer abstimmen
- auf Zugänge alle 50 m, Verankerung und Absturzschutz achten
- Schnittstellen zu parallelen Gewerken und Gerüstphasen koordinieren
- Mängel (fehlende Montageanweisung, unvollständiger Plan) dokumentieren
Häufige Fragen zur Montageanweisung
Wer erstellt die Montageanweisung? Das verantwortliche Unternehmen oder eine befähigte Person.
Wo muss sie vorliegen? Am Arbeitsplatz – für Unterweisung und Ausführung.
Was muss drinstehen? Gerüstart, Maße, Verankerung, Zugang, Transport, Absturzschutz, Kennzeichnung und Prüfung.
Wie oft Zugänge? Mindestens alle 50 m – für Montage und spätere Benutzung.
Welche Anlagen gehören dazu? AuV des Herstellers, Grundmaße, Stückliste, Detailangaben.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Vollständigkeit – die Erstellung verantwortet der Gerüstbauer.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Gerüstbauarbeiten – Plan für Auf-, Um- und Abbau / Montageanweisung:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- TRBS 1203 (Befähigte Personen)
- TRBS 2121 Teil 1 (Gefährdung durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten)
- DIN EN 12811-1 (Gerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf und Bemessung)
- DIN 4420-1 (Gerüste aus Stahlrohren – Begriffe)
- DIN 4420-3 (Gerüste aus Stahlrohren – Regelausführung)
- DGUV-Baustein C 352 (Gerüstbauarbeiten: Plan für Auf-, Um- und Abbau / Montageanweisung)
Praxis: Höhenarbeit und Gerüst – SiGeKo-Koordination
Bei Themen wie „Gerüstbau auf Baustellen“ koordiniert der SiGeKo in Köln und NRW Schnittstellen zwischen Gewerken: Wann steht Kollektivschutz, wer nutzt Übergänge, wie sind Wege und Absturzrisiken im SiGe-Plan verankert? In der Praxis entstehen Mängel an Übergangsfeldern – offene Öffnungen vor montiertem Seitenschutz oder parallele Arbeiten unterhalb ohne Absperrung.
Praxisfall Sanierung: Mehrere Nachunternehmer teilten sich Zugänge über dasselbe Gerüst mit unterschiedlichen Einweisungsständen. Der SiGeKo dokumentierte Mängel mit Frist, aktualisierte Wegeführung im SiGe-Plan und veranlasste abgestimmte Einweisung vor dem nächsten Gewerk.
Typische Folgen ungeklärter Schnittstellen: Stillstand nach Behördenbesuch, Nachrüstung von Schutzmaßnahmen, Verzögerung des Folgegewerks. Der SiGeKo priorisiert und protokolliert – die fachgerechte Ausführung obliegt dem ausführenden Unternehmen.
Grenzen und Hinweis
Der SiGeKo koordiniert übergreifende Sicherheitsmaßnahmen zu „Gerüstbau auf Baustellen“ – er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung und Aufsicht des Gerüstbauers oder ausführenden Gewerks. Abgrenzung: Montageanweisung und Standsicherheit sind Gewerke-Verantwortung; SiGe-Plan und Begehung sind übergreifende Koordination nach RAB 30.
Kollektiver Absturzschutz hat Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Maßgeblich sind BaustellV, ASR A2.1 und die jeweiligen DGUV-Regeln – Einzelheiten sind gewerkspezifisch zu bewerten.
Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Projektbezogene Maßnahmen ergeben sich aus SiGe-Plan und Gefährdungsbeurteilung Ihres Vorhabens in Köln oder NRW.
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