Kurz erklärt: PSAgA beim Gerüstbau
Bei Benutzung, Nichtbenutzung oder fehlerhafter Anwendung von PSAgA können schwerste Unfälle durch Absturz, Anprallen und Sturzfolgen auftreten.
PSAgA darf nur benutzt werden, wenn aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen wie Seitenschutz und Auffangeinrichtungen wie Schutznetze nicht angewendet werden können.
Der SiGeKo koordiniert PSAgA-Einsatz im SiGe-Plan – besonders Anschlagpunkte, Rettungskonzept und Schnittstellen zwischen Gewerken.
Gefährdungen
- Absturz bei fehlender oder falscher PSAgA-Benutzung
- Anprallen und Sturzfolgen durch ungeeignete Anschlagpunkte
- Gesundheitsschäden durch längeres Hängen im Gurt ohne Rettung
- Unfälle durch beschädigte oder falsch gelagerte Ausrüstung
Schutzmaßnahmen: Wann und welche Ausrüstung?
- PSAgA nur, wenn Seitenschutz und Auffangeinrichtungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind
- nur CE-gekennzeichnete und baumustergeprüfte Ausrüstung
- System aus Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Verbindungselementen mit automatischer Verschlusssicherung
- Schutzhelm mit Kinnriemen – Festigkeit bis 25 daN (DIN EN 397:2013-04)
Benutzung: Anschlagpunkt und Technik
- PSAgA nur an geeigneten, nachgewiesenen Gerüstbauteilen – nach AuV des Gerüstherstellers
- bei Stahlrohrgerüsten: Außen- oder Innenstiel oder Geländerholm
- Anschlag mindestens in Geländerholmhöhe oder oberhalb des Benutzers
- Verbindungselemente mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen – z. B. Rohrhaken
- Auffangsysteme mit energieabsorbierender Funktion oder Falldämpfer
- Höhensicherungsgeräte verhindern Schlaffseilbildung und reduzieren die Sturzstrecke
Umgang und Lagerung
- Verbindungsmittel nicht über scharfe Kanten beanspruchen, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern
- PSAgA vor schädlichen Einflüssen schützen – Öl, Funkenflug, Erwärmung über 60 °C – und trocken lagern
- beschädigte oder sturzbeanspruchte PSAgA nicht weiter verwenden – der Benutzung entziehen und sachkundig prüfen lassen
Rettungskonzept
Längeres bewegungsloses Hängen im Gurt kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine schnellstmögliche Rettung ist erforderlich.
- vor Beginn der Gerüstbauarbeiten Rettungsmaßnahmen festlegen
- Rettungsgeräte und Einrichtungen – z. B. Abseilgeräte – ortsnah bereitstellen
- zur Rettung: mindestens zwei weitere Gerüstbauer mit angelegter PSAgA
- Rettungsgeräte regelmäßig auf Funktionsfähigkeit prüfen
Unterweisung und Prüfung
- Unterweisung vor erster Benutzung und nach Bedarf, mindestens jährlich – mit praktischen Übungen am eingesetzten System
- Gebrauchsanleitung des PSAgA-Herstellers, AuV des Gerüstherstellers und Betriebsanweisung einbeziehen
- vor jeder Benutzung: Sichtkontrolle durch sachkundige Person
- Prüfung durch Sachkundigen nach Bedarf, mindestens jährlich – dokumentieren
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
PSAgA-Einsatz am Gerüst betrifft Absturzschutz, Rettung und Gewerke-Schnittstellen gleichzeitig. Der SiGeKo plant diese Themen frühzeitig im SiGe-Plan.
- PSAgA-Nutzung in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Rettungskonzept und Anschlagpunkte mit Gerüstbauer abstimmen
- auf Rangfolge kollektiver Schutz vor PSAgA achten
- Schnittstellen bei gemeinsamer Gerüstnutzung koordinieren
- Mängel (fehlendes Rettungskonzept, ungeeignete Anschlagpunkte) dokumentieren
Häufige Fragen zu PSAgA im Gerüstbau
Wann darf PSAgA eingesetzt werden? Nur wenn Seitenschutz und Auffangeinrichtungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind.
Wo anschlagen? An nachgewiesenen Gerüstbauteilen laut AuV – Geländerholm, Außen- oder Innenstiel.
Was gehört zum System? Gurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Verbindungselemente, Helm mit Kinnriemen.
Warum Rettungskonzept? Hängetrauma – Rettung muss vorbereitet und schnell möglich sein.
Wie oft prüfen? Vor jeder Benutzung Sichtkontrolle, mindestens jährlich Sachkundigenprüfung.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Voraussetzungen – Auswahl und Benutzung verantwortet das Gerüstbauunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für PSAgA beim Gerüstbau:
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- ASR A4.3 (Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- TRBS 2121 Teil 1 (Gefährdung durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten)
- DGUV Regel 112-198 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
- DGUV Regel 112-199 (Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlicher Absturzschutzausrüstung)
- DGUV Information 212-515 (Persönliche Schutzausrüstungen)
- BG Bau Baustein C 354 (Gerüstbauarbeiten: Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz)
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