Kurz erklärt: Gleit- und Kletterschalung
Gleit- und Kletterschalungen werden an hohen Bauwerken wie Türmen oder Schornsteinen eingesetzt. Sie bewegen sich mit dem Betonierfortschritt nach oben und erfordern eigenen Standsicherheitsnachweis, Seitenschutz und Gefahrenbereich am Fuß des Bauwerks.
Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei Montage oder unzureichender Seitenschutz bergen Absturzgefahr. Herabfallende Teile bei der Montage können Personen verletzen.
Der SiGeKo koordiniert Kletterschalungsphasen im SiGe-Plan und prüft Gefahrenbereich, Schutzdächer und Rettungskonzept.
Gefährdungen
- Absturz bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen während der Montage
- Absturz bei unzureichendem Seitenschutz während der Benutzung
- Verletzungen durch herabfallende Teile bei der Montage
- Verletzungen durch herabfallendes Material oder Werkzeug von der Schalung
Allgemeine Pflichten
- fachkundige Beschäftigte einsetzen
- Standsicherheit der Schalungskonstruktion statisch nachweisen
- Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
- Arbeitsbühnen mit dicht ausgelegter Oberfläche bereitstellen
- Arbeits- und angrenzende Bühnen mit Umhüllungen nach DIN EN 16508 oder Fangnetzen gegen herabfallendes Material schützen
- Planen möglichst vermeiden – höhere Windlasten erfordern Statiknachweis
Seitenschutz und Arbeitsbühnen
Seitenschutz an den Außenseiten der Arbeitsbühnen ist Pflicht. An Innenseiten, wenn die Gefährdungsbeurteilung Absturzsicherung verlangt – außerdem an Förderöffnungen, Betoniergerüsten, Bewehrungsbühnen sowie bei Aussparungen und Wandöffnungen.
Durchgänge zu angrenzenden Arbeitsbühnen mit selbstschließenden Klappen gegen unbeabsichtigtes Betreten sichern. Verkehrswege freihalten. Arbeitsbühnen nicht mit Materialansammlungen überlasten.
- aufrichtige Bewehrung gegen Absturz von der Arbeitsbühne sichern – z. B. erhöhter Seitenschutz 2,50–3,50 m über Bühnenkante
- Fangnetze innenseitig möglichst nah an den Baukörper führen
- Überdecknetze mit 2,0 cm Masche nur als Überdeckung – darunter Fangnetz max. 10 cm
Gefahrenbereich und Schutzdach
- Gefahrenbereich am Fuß mit Geländer und Warnschildern absperren
- Arbeitsplätze im Gefahrenbereich vermeiden
- wenn unvermeidbar: Schutzdach zur Baukonstruktion geneigt
- Schutzdach ragt mindestens 3,00 m über die weiteste vorspringende Kante
- bei turmartigen Bauwerken: kreuzweise Bohlen 24 × 4 cm mit 10 cm Dämmlage
| Bauwerkshöhe h (m) | Radius (Formel) | Mindestradius (m) |
|---|---|---|
| bis 60 | h/5 | 8,00 |
| > 60 bis 100 | h/5 | 12,50 |
| > 100 bis 150 | h/6 | 20,00 |
| > 150 bis 200 | h/7 | 25,00 |
| > 200 | h/8 | 30,00 |
Verkehrswege und Zugang
- Zugang zur Schalung bevorzugt über Personenaufzüge
- Verkehrswege im Gefahrenbereich nur zum Erreichen von Arbeitsplätzen
- Verkehrswege mindestens 1,00 m breit
- beidseitiger Seitenschutz und Schutzdach über Verkehrswegen im Gefahrenbereich
- bei Planen als Wetterschutz: Wasseransammlungen vermeiden, erhöhte Windlasten statisch nachweisen
- bei Nachtarbeit ausreichende Beleuchtung sicherstellen
PSAgA, Rettung und Montage
- bei Montage und Demontage zusätzliche Absturzsicherung oder PSAgA
- Rettungskonzept für PSAgA und Flucht- und Rettungsplan erstellen
- Anschlagpunkte festlegen und PSAgA-Nutzung sicherstellen
Die Rolle des SiGeKo
Gleit- und Kletterschalungen betreffen hohe Bauwerke, Gefahrenbereiche und Schnittstellen zu Schornstein- und Hochbauten. Der SiGeKo plant sie früh im SiGe-Plan und koordiniert Schutzdächer, Netze und Zugänge.
- Kletterschalungsphasen im SiGe-Plan und in der Gefährdungsbeurteilung
- Standsicherheitsnachweis und Gefahrenbereich einfordern
- Schutzdächer und Verkehrswege im Gefahrenbereich abstimmen
- PSAgA- und Rettungskonzept bei Montagephasen prüfen
- Mängel (fehlender Seitenschutz, unzureichender Gefahrenbereich, fehlende Netze) dokumentieren
Häufige Fragen zur Kletterschalung
Braucht Gleit-/Kletterschalung eine Statik? Ja – Standsicherheit statisch nachweisen.
Wie groß ist der Gefahrenbereich? Radius nach Bauwerkshöhe – mit Mindestradien von 8 m bis 30 m.
Wie weit muss das Schutzdach überstehen? Mindestens 3,00 m über die vorspringende Kante.
Welche Netzmaße gelten? Fangnetz max. 10 cm; 2 cm nur als Überdecknetz darüber.
Wann braucht es PSAgA? Bei Montage und Demontage – mit Rettungskonzept.
Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Gefahrenbereich; Aufbau verantwortet das Schalungsunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Gleit- und Kletterschalung:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38
- DGUV Regel 101-014 (Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten)
- DGUV Regel 112-198 (Benutzung von PSAgA)
- DGUV Information 201-055 (Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau)
- DIN 4420-1
- DIN EN 16508
- BG Bau Baustein B 135 (Gleit- und Kletterschalungen)
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