Kurz erklärt: Wand- und Stützenschalung
Wand- und Stützenschalung sind großformatige Schalungssysteme für Betonarbeiten. Sie umfassen Arbeitsbühnen, Verkehrswege und Abstützungen – mit eigenen Anforderungen an Montage, Transport und Ausschalen.
Mängel am Seitenschutz oder Belag, unsichere Verkehrswege und Windlasten beim Krantransport bergen Absturzgefahr. Offene Bewehrung kann bei Leitereinsatz zu Verletzungen führen.
Der SiGeKo koordiniert Schalungsphasen im SiGe-Plan und prüft bei Begehungen Abstützung, Seitenschutz und Montageanweisungen.
Gefährdungen
- Absturz durch Mängel am Seitenschutz, Belag oder unsichere Verkehrswege
- Absturz oder Umkippen durch unzureichende Abstützung oder Windlasten
- Verletzungen durch Windkräfte beim Krantransport und bei der Aufstellung
- Stichverletzungen durch offene Bewehrung bei Leitereinsatz in der Nähe
Planung und Unterweisung
- Hersteller-AuV und benutzerspezifische Montageanweisung auf der Baustelle vorhalten
- Montageanweisung enthält: Auf-/Abbaufolge, Elementgewichte, Anschlagpunkte, Arbeitsbühnen (Breite, Seitenschutz, Zugang)
- Auf- und Abbau nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person
- systemgebundene Sicherheitsbauteile verwenden: Seitenschutz, Verkehrswege, Betonierbühnen
- Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
Aufstellung und Arbeitsbühnen
Schalung nur auf tragfähigem Untergrund aufstellen. Arbeitsplätze müssen ohne zusätzliche Leitern oder Gerüstböcke erreichbar sein. Auf die Schalungskonstruktion klettern ist verboten.
Betonierbühnen mindestens 0,60 m breit. Abstützen und verankern oberhalb des Schwerpunkts – druck- und zugfest. Anschlagmittel erst lösen, wenn Elemente standsicher abgestützt sind; Windlasten berücksichtigen.
- Seitenschutz (1) an allen Arbeitsbühnen
- systemgebundene Leitern (2) als Verkehrsweg
- Betonierbühnen (3) mit ausreichender Breite und Belag
- Abstützungen (4) gegen Kippen und Wind sichern
- tragbare Leitern nur als letztes Mittel
Krantransport
- lose Kleinteile entfernen, verbleibende Teile gegen Herabfallen sichern
- während des Hebens oder Senkens nicht auf Schalungselementen stehen
- Personentransport an Schalungselementen verboten
- bei starkem Wind Führseile verwenden oder Kranbetrieb einstellen
- diagonales Ziehen vermeiden – Lasten führen, Kollisionen verhindern
- Anschlagmittel sicher an- und abklemmen
Ausschalen und Lagerung
- vorgeschriebene Ausschalzeiten einhalten
- vor Lösen der Verankerungen gegen Umstürzen sichern
- Schalungselemente nicht mit dem Kran abreißen – zuerst manuell lösen
- standsicher lagern: in Gestellen oder waagerecht gestapelt (6)
- offene Bewehrung mit Schutzbelägen oder -kappen sichern (5)
Die Rolle des SiGeKo
Schalungsarbeiten betreffen Absturzsicherung, Kranarbeiten und Betonierphasen. Der SiGeKo plant sie im SiGe-Plan und koordiniert Schnittstellen zu Gerüstbau, Kranführung und Betonbau.
- Schalungsphasen im SiGe-Plan und in der Gefährdungsbeurteilung
- AuV und Montageanweisung einfordern
- Abstützung, Seitenschutz und Verkehrswege bei Begehungen prüfen
- Krantransport und Windlasten in der Koordination berücksichtigen
- Mängel (fehlende Abstützung, offene Bewehrung, fehlender Seitenschutz) dokumentieren
Häufige Fragen zur Wandschalung
Darf man auf der Schalung klettern? Nein – nur systemgebundene Verkehrswege nutzen.
Wie breit muss die Betonierbühne sein? Mindestens 0,60 m.
Wann darf der Krananschlag gelöst werden? Erst wenn das Element standsicher abgestützt ist.
Darf der Kran beim Ausschalen abreißen? Nein – zuerst manuell lösen.
Was gilt bei Wind? Führseile oder Kranpause; Windlasten bei Abstützung einrechnen.
Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Aufbau verantwortet das Schalungsunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Wand- und Stützenschalung:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38
- DGUV Regel 101-014 (Verwendung von Schalung und Gerüsten)
- TRBS 2121
- DIN EN 12812
- BG Bau Baustein B 134 (Wand- und Stützenschalung)
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